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09.11.2023

Wie viel spart ein Stromspeicher, Förderungen?

Presseabteilung Photovoltaik Förderung

Redaktion Biber PV

Minuten gelesen
Stromspeicher, Förderungen

Fallbeispiel Familie Biber

Herr Biber stellt sich nun die Frage, ob sich ein Stromspeicher überhaupt lohnt.

Die Antwort, ja!

Mit einem Stromspeicher, welcher 7.8 kWh speichert, lassen sich jährlich fast 1000€ Stromkosten sparen, was die Investition nach Zehn Jahren gewinnbringend rentabel macht. Geht man von einer Lebensdauer von 15 Jahren aus, so würde Familie Biber nach Abzug der Investitionskosten und Einbaukosten 330€ Jährlich an Stromkosten sparen. Das bedeutet, nach 10 Jahren ist der Break-Even-Point des Stromspeichers gegenüber den Kosten und somit die letzten fünf Jahre des Ertrags, Gewinn.

Die Familie Biber entscheidet sich für einen Stromspeicher und ist zufrieden mit Ihrer neuen Energielösung.

Förderungen für Stromspeicher im Jahr 2024

Hier finden Sie eine Liste mit nützlichen Links zu Förderungen von Stromspeichern in Kombination mit Photovoltaikanlagen:

Im Rahmen des KfW-Förderprodukts „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Errichtung, Erweiterung, und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Photovoltaik, Windkraft, Biogas)
  • Batteriespeicher für die Speicherung von erneuerbar erzeugtem Strom
  • Wärme-/Kältenetze und -speicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Technologien zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot (z.B. Stromspeicheranlagen, Lastmanagement)
  • Förderung gilt für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
  • Kredit bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben und bis zu 100% der Investitionskosten mit einer Auszahlung von 100%.

Weitere interessante Förderungen für 2024

Die KfW fördert Investitionen in nachhaltige Mobilität für private und gewerbliche Kunden:

  • Privatkunden: Nicht explizit erwähnt; Fokus liegt auf Unternehmen und Einrichtungen.
  • Gewerbliche Kunden: Darunter fallen Einzelunternehmen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz, Freiberufler, gemeinnützige Antragsteller und Körperschaften mehrheitlich kommunalen Hintergrunds.
  • Förderungsinhalte: Klimafreundliche Fahrzeuge, Infrastruktur für emissionsarmen Verkehr (Land, Wasser, Luft), nachhaltige IKT für Mobilität.
  • Kreditvarianten: Standardvariante bis 50 Mio. Euro, Individualvariante ab 25 Mio. Euro.
  • Finanzierung: Bis zu 100% der Investitionskosten, keine Aufstockung nach Kreditzusage.
  • Rückzahlung: Zinsen zuerst, dann Tilgung; vorzeitige vollständige Rückzahlung möglich.
  • Sicherheiten: Bankübliche Sicherheiten erforderlich.
  • Verwendungsnachweis: Muss nach Abschluss der Maßnahme erbracht werden.
  • Kombination mit anderen Fördermitteln: Möglich, solange die Summe der Förderungen die Investitionskosten nicht übersteigt.
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Redaktion Biber PV