Skip to main content
Wallbox
Exklusive Angebote
Autoladestationen
zu fairen Preisen
E Auto Ladestation
Exklusive Angebote
Autoladestationen
zu fairen Preisen
+49 (0) 6622 6039510
Mo. bis Fr. von 09:00 -12:30 & 13:00 - 15:00 Uhr
photovoltaikanlage anmelden-mann-zeigt-daumen-hoch-header

Photovoltaikanlage anmelden

4 Minuten gelesen

Inhaltsverzeichnis

Andere Kategorien

Photovoltaikanlage anmelden: Netzbetreiber und Marktstammdatenregister sind die beiden Stellen, an denen Ihre neue Anlage gemeldet werden muss. Reihenfolge und Fristen sind gesetzlich geregelt, und ein Versäumnis kostet bares Geld. Wir führen Sie durch die einzelnen Schritte und zeigen Ihnen, welche davon Ihr Fachbetrieb für Sie übernimmt.

Drei Meldungen, drei Zeitpunkte

Bei einer Dachanlage fallen drei getrennte Meldungen an, die oft miteinander verwechselt werden. Vor der Installation stellt Ihr Fachbetrieb das Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber. Nach der Fertigstellung folgt die Inbetriebsetzungsanzeige. Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme kommt die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur hinzu. Wenn Sie den gesamten Strom einspeisen möchten, tritt eine vierte Meldung hinzu, denn die Volleinspeisung müssen Sie dem Netzbetreiber bereits vor der Inbetriebnahme mitteilen.

Der Netzbetreiber kommt zuerst

Das Netzanschlussbegehren geht der Installation voraus. Für Sie selbst gilt dabei keine gesetzliche Frist, für den Netzbetreiber dagegen schon: Bei Anlagen bis 30 Kilowatt muss er seit Anfang 2025 ein Webportal bereitstellen und sich innerhalb eines Monats zurückmelden. Ohne fristgerechte Rückmeldung darf die Anlage angeschlossen werden, allerdings nur unter Einhaltung sämtlicher technischer Anschlussregeln. Welche Unterlagen verlangt werden, unterscheidet sich regional. Üblich sind Datenblätter der Module und des Wechselrichters, ein Übersichtsschaltplan sowie das Einheitenzertifikat des Wechselrichters.

Anschließen darf nur der Fachbetrieb

Hier trennt das Gesetz sauber. Die Registrierung im Marktstammdatenregister darf jeder für Sie erledigen, auch ein Familienmitglied oder Ihr Installateur. Alle Arbeiten hinter der Hausanschlusssicherung, also Anschluss, Zählerschrank und Inbetriebsetzung, bleiben dagegen einem Installationsunternehmen vorbehalten, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Als Faustregel gilt: Papier darf jeder, Strom nur der eingetragene Fachbetrieb. Verantwortlich für richtige Daten und eingehaltene Fristen bleiben in jedem Fall Sie als Betreiber.

Fachbetrieb vor einer fertig installierten Photovoltaikanlage

Die Monatsfrist im Marktstammdatenregister

Nach der Inbetriebnahme haben Sie einen Monat Zeit für den Eintrag. Entscheidend ist dabei die Inbetriebnahme selbst, nicht die erste Einspeisung ins Netz. Zwischen beiden liegen oft Wochen, weil der neue Zähler noch fehlt. Ein Stromspeicher gilt als eigene Erzeugungseinheit und wird separat registriert, mit eigener Monatsfrist ab seiner Inbetriebnahme. Bei einer späteren Nachrüstung läuft die Frist also ein zweites Mal. Genau an dieser Stelle entstehen die meisten versäumten Meldungen.

Was eine verspätete Meldung wirklich kostet

In vielen Ratgebern steht bis heute, die Einspeisevergütung entfalle bei verspäteter Registrierung vollständig. Diese Angabe ist seit dem Solarpaket I von 2024 überholt. Aktuell mindert sich die Vergütung um zehn Euro je Kilowatt installierter Leistung und Monat. Nach der Nachregistrierung sinkt dieser Betrag rückwirkend auf zwei Euro. Ein Rechenbeispiel: Bei einer 10-kWp-Anlage und sechs Monaten Verzug wären zunächst 600 Euro fällig, nach der Nachmeldung bleiben davon 120 Euro. Ärgerlich, aber kein Totalverlust.

Die Wahl des Einspeisemodells hat eine eigene Frist

Eine Meldung wird häufig übersehen, obwohl sie bares Geld wert ist. Die Entscheidung für die Volleinspeisung müssen Sie dem Netzbetreiber im Jahr der Inbetriebnahme noch vor der Inbetriebnahme in Textform mitteilen, eine E-Mail genügt dafür. Für alle späteren Jahre gilt der 30. November des Vorjahres als Stichtag. Eine versäumte Frist lässt sich nicht heilen: Der höhere Vergütungssatz ist dann für das gesamte Jahr verloren, und ein Wechsel wird erst zum nächsten Januar wirksam. Welches der beiden Modelle sich für Ihren Haushalt rechnet, hängt vor allem von Ihrem Eigenverbrauch ab.

Zählerwechsel und erste Einspeisung

Den alten Zähler tauscht der Messstellenbetreiber, nicht der Netzbetreiber und nicht Ihr Installateur. Einen gesonderten Auftrag brauchen Sie dafür nicht, denn Ihre Registrierung wird automatisch weitergegeben. Der neue Zweirichtungszähler erfasst Bezug und Einspeisung in zwei getrennten Zählwerken. Für eine moderne Messeinrichtung dürfen höchstens 25 Euro im Jahr berechnet werden. Die Dauer hängt vom Messstellenbetreiber ab und reicht in der Praxis von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten.

Balkonkraftwerke sind ausgenommen

Für Steckersolargeräte hat der Gesetzgeber die Anmeldung deutlich vereinfacht. Die Meldung beim Netzbetreiber entfällt seit Mai 2024 vollständig, und zwar als ausdrückliches Verbot an die Netzbetreiber, zusätzliche Meldungen zu verlangen. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt bestehen, verkürzt sich aber auf wenige Pflichtangaben. Die Grenzen liegen bei 800 Voltampere Wechselrichterleistung und 2.000 Watt Modulleistung je Anschluss. Sobald Sie für ein Steckersolargerät eine Einspeisevergütung beanspruchen möchten, gilt allerdings wieder das vollständige reguläre Anmeldeverfahren beim zuständigen Netzbetreiber.

Andreas Wagner, Gebietsleiter Vertrieb bei Biber Photovoltaik

Die Anmeldung übernimmt Biber Photovoltaik

Netzbetreiber und Marktstammdatenregister müssen Sie nicht selbst im Blick behalten. Biber Photovoltaik plant und installiert seit mehr als 20 Jahren Photovoltaikanlagen aus dem Herzen Deutschlands und hat in dieser Zeit mehr als 4.000 Projekte begleitet. Unser eigenes Montageteam ist im Installateurverzeichnis eingetragen, und auf Wunsch erledigen wir die Anmeldung beim Netzbetreiber ebenso wie den Eintrag im Marktstammdatenregister für Sie. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin und lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

Beratungstermin anfragen